Sie befinden sich derzeit auf folgender Seite:
Steuerbefreite Institutionen & gemeinnützige Zuwendungen
Verzeichnis der steuerbefreiten Institutionen
Gestützt auf § 171a des Steuergesetzes veröffentlicht das kantonale Steueramt ein Verzeichnis der juristischen Personen mit Sitz im Kanton Zürich, die wegen Verfolgung öffentlicher oder gemeinnütziger Zwecke steuerbefreit sind. Die alphabetische Liste gibt Auskunft, bei welchen Institutionen freiwillige Zuwendungen steuerlich abzugsfähig sind.
Erläuterungen zum Verzeichnis der steuerbefreiten Institutionen sowie wichtige allgemeine Hinweise zur Abzugsfähigkeit von gemeinnützigen Zuwendungen finden Sie hier:
Gesuche um Steuerbefreiung sind schriftlich beim kantonalen Steueramt einzureichen.
Weitere Informationen
Anfragen zu steuerbefreiten Institutionen
Kantonales Steueramt Zürich
Dienstabteilung Recht
Bändliweg 21
Postfach
8090
Zürich