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Rechtliche Grundlagen
Allgemeine Erlasse für die Tätigkeit des Steueramts
Das kantonale Steueramt vollzieht die kantonalen und eidgenössischen Steuergesetze, erlässt allgemeine Anordnungen, die in seine Zuständigkeit fallen, und stellt Antrag zu Gesetzesvorlagen und Ausführungsvorschriften für die kantonalen und kommunalen Steuern.
Nachstehend sind die für die Tätigkeit des Steueramts massgebenden allgemeinen Erlasse aufgeführt.
Die Erlasse und Merkblätter für die Deklaration der Steuern finden Sie unter der Rubrik Steuererklärung.
Rechtsgrundlagen des Kantons (Auswahl)
- Steuergesetz Kanton Zürich vom 8.06.1997 (StG)
- Verordnung zum Steuergesetz Kanton Zürich vom 1.04.1998 (StV ZH)
- Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz Kanton Zürich vom 28.09.1986 (ESchG)
- Verordnung zum Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz vom 12.11.1986 (ESchV)
- Verordnung über die Durchführung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer vom 4.11.1998
- Verordnung über die Organisation des kantonalen Steueramtes vom 17.12.2008
