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Online-Schalter & Anfragen
E-Mail-Anfragen an das Steueramt
Einfache Anfragen können beantwortet werden, wenn sie sich auf konkrete Steuerpflichtige beziehen und wenn der Sachverhalt genau geschildert wird.
Bitte beachten Sie das "Merkblatt des kantonalen Steueramts betreffend amtliche Auskünfte und Vorentscheide" (ZStB 30/500).
Damit Ihre Anfrage von der zuständigen Stelle beantwortet werden kann, bitten wir Sie, eine der untenstehenden Boxen zu wählen.
