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Natürliche Personen
Die Web-Applikation "Steuerberechnung" ist ein Hilfsmittel für die provisorische Berechnung des vom Pflichtigen geschuldeten Steuerbetrags. Die berechneten Werte sind nicht rechtsverbindlich. Für die Steuerzahlung ist einzig der Betrag auf der Steuerrechnung massgebend.
Ab 2012 sind aufgrund des neuen Finanzausgleichs je nach Zugehörigkeit zu Schulgemeinde / Kirchgemeinde unterschiedliche Gemeindesteuerfüsse möglich. In der Rechnung des Gemeindesteueramtes wird der für Sie korrekte Gemeindesteuerfuss angewandt. Dieser kann von dem hier verwendeten Wert abweichen.
