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Steuerfüsse und -tarife
   
Kantonales Steueramt Zürich
Bändliweg 21
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8090 Zürich
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Steuerfüsse

Gemäss Beschluss des Kantonsrats vom 16. Dezember 2009 bleibt der Staatssteuerfuss für die Jahre 2010 und 2011 weiterhin bei 100 % der einfachen Staatssteuer. Auf die Periode 2003 bis 2005 hin wurde der Staatssteuerfuss um 5 Prozent gesenkt und liegt seither unverändert bei 100 %.

Hier finden Sie die aktuellen Gemeinde- und Kirchensteuerfüsse der Zürcher Gemeinden.

Steuertarife
In vielen Steuergesetzen wird der Steuerbetrag durch Multiplikation des Steuerobjekts (steuerbares Einkommen, Schenkung etc.) mit dem entsprechenden Tarif ermittelt. Für die Staats- und Gemeindesteuern muss der so berechnete Betrag (= einfache Staatssteuer) noch mit den jeweils gültigen Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuerfüssen vervielfacht werden.

Die Einkommenssteuergesetze von Bund und Kantonen kennen in der Regel zwei Steuertarife, einen (ermässigten) für Verheiratete und Einelternfamilien sowie einen Grundtarif für die übrigen Steuerpflichtigen.
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