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Fristerstreckung
   
Kantonales Steueramt Zürich
Bändliweg 21
Postfach
8090 Zürich
T 043 259 40 50
F 043 259 61 94
 
Frist zur Abgabe der Steuererklärung von natürlichen Personen
Die Steuererklärung ist grundsätzlich jeweils bis am 31. März einzureichen.
Sollten Sie aus irgendwelchen Gründen die Steuererklärung mit den erforderlichen Unterlagen nicht innert Frist einreichen können, so stellen Sie vor Ablauf dieses Termins beim Gemeindesteueramt ein begründetes Gesuch um Fristerstreckung.

Gesuche um Erstreckung der Frist zur Einreichung der Steuererklärung von natürlichen Personen sind ausschliesslich beim Steueramt der Wohnsitzgemeinde einzureichen. Mahnfristen sind nicht erstreckbar.

In vielen Gemeinden kann das Gesuch um Fristerstreckung auch am Online-Schalter über das Internet gestellt werden. Hier finden Sie die Internet-Adressen von vielen Gemeinden.
Fristerstreckungen bei juristischen Personen

Juristische Personen können das Begehren um Erstrecken der Frist zum Einreichen der Steuererklärung direkt am Online-Schalter Direkte Bundessteuer stellen.

Steuererklärungs-Software

Für das Ausfüllen der Steuererklärung empfehlen wir Ihnen unsere Steuererklärungs-Software Private Tax.

 

© 2003 - 2010 Kantonales Steueramt Zürich | Letzte Änderung 18.2.2010
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