Frist
zur Abgabe der Steuererklärung von natürlichen
Personen
Die
Steuererklärung ist grundsätzlich jeweils
bis am 31. März einzureichen.
Sollten
Sie aus irgendwelchen
Gründen die Steuererklärung mit
den erforderlichen Unterlagen nicht innert
Frist einreichen können, so stellen
Sie vor Ablauf dieses Termins beim Gemeindesteueramt
ein begründetes Gesuch um Fristerstreckung.
Gesuche um Erstreckung der Frist zur Einreichung
der Steuererklärung von natürlichen
Personen sind ausschliesslich beim Steueramt
der Wohnsitzgemeinde einzureichen.
Mahnfristen sind nicht
erstreckbar.
In vielen Gemeinden kann das Gesuch um
Fristerstreckung auch am Online-Schalter über
das Internet gestellt werden.
Hier finden Sie die Internet-Adressen von
vielen Gemeinden.