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Kantonales Steueramt Zürich
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8090 Zürich
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Auf diesen Seiten stehen Ihnen zahlreiche Informationen und Dienstleistungen des Kantonalen Steueramtes zur Verfügung. Sie können thematisch über die Inhaltsübersicht oder direkt mit der Volltextsuche zu den gewünschten Informationen gelangen.
Weitere Meldungen
04.01.2010 Private Tax-Software für die Steuererklärung 2009 jetzt erhältlich!
17.12.2009 Abschaffung der Dumont-Praxis ab 2010 – Aktualisierung der Merkblätter
10.12.2009 Halbzeit für «ZüriPrimo» - Auf dem Weg zum Online-Steuerportal
02.12.2009 Die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen
20.10.2009 Teilsatzverfahren ab sofort auch auf ausländischen Beteiligungen
15.10.2009 Gutachten von Prof. Dr. Felix Uhlmann
14.10.2009 Quellensteuertarife 2010: unverändert
25.09.2009 Beschwerde gegen Steuergesetzrevision zur Dividendenbesteuerung abgewiesen
20.08.2009 Bewertung von Liegenschaften und Festsetzung der Eigenmietwerte wird angepasst
22.05.2009 Beseitigung von steuerlichen Nachteilen bei neu erworbenen Liegenschaften
05.03.2009 Änderung des Steuergesetzes wird auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt
28.09.2007 Kanton Zürich konkurrenzfähig im Steuerwettbewerb / Gutachten Kirchgässner
06.07.2007 Stellungnahme von Christian Keuschnigg, Professor an der Universität St. Gallen
 
Steuerfüsse 2010 der Zürcher Gemeinden
Eine grosse Mehrheit der Zürcher Gemeinden haben Ihre Gemeindesteuerfüsse für 2010 bereits erlassen.

Die Liste der Gemeindesteuerfüsse 2010, herausgegeben vom Statistischen Amt des Kantons Zürich, gibt einen aktuellen Überblick.

Der Staatssteuerfuss für 2010 beträgt weiterhin 100 Prozent.

Die Steuerberechnungs-Module werden aktualisiert, sobald von allen Gemeinden die definitiven Steuerfüsse für 2010 vorliegen.
Praxis zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Weiterbildungskosten wird präzisiert
In einem neuen Merkblatt führt das kantonale Steueramt aus, welche Aufwendungen für Bildungsmassnahmen als steuerlich abzugsfähige Weiterbildungskosten gelten.

Mit der nun festgelegten und veröffentlichten Praxis soll die Abgrenzung zu den nicht abzugsfähigen Ausbildungskosten einfacher und transparenter werden. Diese Vereinfachung führt in gewissen Bereichen zu einer Erweiterung der steuerlichen Abzugsmöglichkeiten. So werden neu auch die Aufwendungen für Anwaltsprüfung, Dissertation, Facharzttitel und gewisse berufsbegleitende Fachhochschulstudien als Weiterbildungskosten anerkannt.

Die präzisierte Praxis gilt ab sofort.

Medienmitteilung des Regierungsrates vom 07.01.2010

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