Auf
diesen Seiten stehen Ihnen zahlreiche Informationen
und Dienstleistungen des Kantonalen Steueramtes
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Der Staatssteuerfuss für 2010 beträgt weiterhin 100 Prozent.
Die Steuerberechnungs-Module werden aktualisiert, sobald von allen Gemeinden die definitiven Steuerfüsse für 2010 vorliegen.
Praxis zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Weiterbildungskosten wird präzisiert
In einem neuen Merkblatt führt das kantonale Steueramt aus, welche Aufwendungen für Bildungsmassnahmen als steuerlich abzugsfähige Weiterbildungskosten gelten.
Mit der nun festgelegten und veröffentlichten Praxis soll die Abgrenzung zu den nicht abzugsfähigen Ausbildungskosten einfacher und transparenter werden. Diese Vereinfachung führt in gewissen Bereichen zu einer Erweiterung der steuerlichen Abzugsmöglichkeiten. So werden neu auch die Aufwendungen für Anwaltsprüfung, Dissertation, Facharzttitel und gewisse berufsbegleitende Fachhochschulstudien als Weiterbildungskosten anerkannt.