| Merkblatt des Steueramtes zur straflosen Selbstanzeige |
05.03.2010 |
Eine einfache schriftliche Mitteilung genügt als erster Schritt, um bisher nicht versteuerte Einkommen und Vermögen zu legalisieren.
Dies geht aus einem Merkblatt des kantonalen Steueramtes zur so genannten Mini-Steueramnestie hervor. Es zeigt auch auf, wie Interessierte konkret vorgehen sollen und wo im Einzelfall ergänzende Auskünfte eingeholt werden können.
Merkblatt zur straflosen Selbstanzeige und zur Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen
Medienmitteilung des Regierungsrates vom 05.03.2010
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| Versand von 650'000 Bundessteuer-Rechnungen |
25.02.2010 |
Ende Februar bis Anfangs März hat das Kantonale Steueramt Zürich rund 650'000 Bundessteuerrechnungen an die Steuerpflichtigen des Kantons Zürich versendet.
Für Gesuche um Ratenzahlung, um Erstreckung der Zahlungsfristen oder für die Korrektur der provisorischen Rechnung steht Ihnen bequem und einfach der Online-Schalter Direkte Bundessteuer zur Verfügung.
Auch für Adressänderungen und für allgemeine Fragen zur Bundessteuerrechnung können Sie dieses Hilfsmittel nutzen.
Und dies rund um die Uhr, wann immer Sie wollen!
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| Neue und geänderte Erlasse und Merkblätter |
24.02.2010 |
In den vergangenen Monaten wurden diverse neue Weisungen und Merkblätter zum Steuerrecht erlassen.
Ein Verzeichnis, welches quartalsweise aktualisiert wird, gibt Aufschluss über die neuen Publikationen:
Verzeichnis der im letzten Quartal neu publizierten und geänderten Erlasse und Merkblätter
Das jeweils aktuelle Verzeichnis ist auch am Kopf der Liste der Erlasse und Merkblätter zu finden.
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| Zürcher Steuerbelastungsmonitor 2009 |
18.02.2010 |
BAK Basel Economics ist von der Finanzdirektion beauftragt, die Position des Kantons Zürich im Steuerwettbewerb einer jährlichen Überprüfung zu unterziehen. Inzwischen liegt der Zürcher Steuerbelastungsmonitor 2009 vor.
Dieser zeigt, dass Zürich im Steuerwettbewerb erneut an Boden verliert. Zürich schneidet bei mittleren bis hohen Einkommen von natürlichen Personen im Vergleich mit anderen Kantonen gut ab, bei niedrigen und sehr hohen Einkommen sowie bei sehr grossen Vermögen fällt der Kanton aber weiter zurück.
Medienmitteilung des Regierungsrates vom 18.02.2010
«Zürcher Steuerbelastungsmonitor 2009» |
Beilage:  |
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| Steuerfüsse 2010 der Zürcher Gemeinden |
20.01.2010 |
Eine grosse Mehrheit der Zürcher Gemeinden haben Ihre Gemeindesteuerfüsse für 2010 bereits erlassen.
Die Liste der Gemeindesteuerfüsse 2010, herausgegeben vom Statistischen Amt des Kantons Zürich, gibt einen aktuellen Überblick.
Der Staatssteuerfuss für 2010 beträgt weiterhin 100 Prozent.
Die Steuerberechnungs-Module werden aktualisiert, sobald von allen Gemeinden die definitiven Steuerfüsse für 2010 vorliegen. |
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| Abschaffung der Dumont-Praxis ab 2010 – Aktualisierung der Merkblätter |
17.12.2009 |
Gestützt auf das Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung von Instandstellungskosten bei Liegenschaften vom 3. Oktober 2008 hat der Regierungsrat dem Kantonsrat eine Änderung von § 30 Abs. 2 Satz 1 StG beantragt. Das kantonale Steueramt passt seine Praxis bereits mit Wirkung ab Steuerperiode 2010 an.
Das aktualisierte Merkblatt über die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kosten für den Unterhalt und die Verwaltung von Liegenschaften sowie das Merkblatt über die steuerliche Behandlung von Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz bei Liegenschaften des Privatvermögens dienen, tragen dieser Änderung Rechnung. |
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| Halbzeit für «ZüriPrimo» - Auf dem Weg zum Online-Steuerportal |
10.12.2009 |
Die Steuerzahlenden und die Treuhänder sollen die Möglichkeit erhalten, die Steuererklärungen elektronisch zu erstellen und einzureichen.
Der Regierungsrat hat für das E-Government-Teilprojekt 7,86 Millionen Franken bewilligt. Unter dem Namen «ZüriPrimo» wird seit fünfeinhalb Jahren in mehreren Schritten die Informatik im kantonalen Steueramt modernisiert und ein Gesamtsystem realisiert, das eine ganzheitliche Ausrichtung des Prozesses «Steuern erheben» vorsieht und bis im Jahre 2015 eingeführt sein soll. Medienmitteilung des Regierungsrates vom 10.12.2009 |
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| Die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen |
02.12.2009 |
Als Bestandteil der variablen Entlöhnung erfreut sich die Mitarbeiterbeteiligung nach wie vor grosser Beliebtheit. Dementsprechend vielfältig sind auch die einzelnen Beteiligungsformen. Zudem haben im Zuge der allgemeinen Globalisierung die Besteuerungsfragen von Mitarbeiterbeteiligungen im internationalen Verhältnis.
Im Merkblatt des kantonalen Steueramtes über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen zum Zwecke der Zürcher Staats- und Gemeindesteuern und der direkten Bundessteuer vom 21. Oktober 2009 wird die Praxis zusammengefasst. |
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| Teilsatzverfahren ab sofort auch auf ausländischen Beteiligungen |
20.10.2009 |
(Praxisänderung aufgrund der bundesgerichtlichen Rechtsprechung)
Gemäss § 35 Abs. 4 StG werden ausgeschüttete Gewinne aus Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit Sitz in der Schweiz nur zum halben Steuersatz besteuert, sofern die steuerpflichtige Person mit wenigstens zehn Prozent am Aktien-, Grund- oder Stammkapital beteiligt ist.
Am 25. September 2009 hat nun das Bundesgericht mit Bezug auf eine Bestimmung des Berner Steuergesetzes entschieden, dass die Beschränkung eines Teilsatzverfahrens auf schweizerische Beteiligungen nicht mit dem Steuerharmonisierungsgesetzes vereinbar sei.
Gestützt auf diesen Entscheid hat das kantonale Steueramt seine frühere Weisung vom 27. Februar 2008 geändert und am 2. Oktober 2009 eine neue Weisung über die Besteuerung von Gewinnausschüttungen aus qualifizierten Beteiligungen (Teilsatzverfahren) erlassen.
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| Gutachten von Prof. Dr. Felix Uhlmann |
15.10.2009 |
Am 29. Mai 2009 wurde gegen die Steuergesetzrevision vom 30. März 2009 (Steuerentlastungen für natürliche Personen), gestützt auf Art. 35 der Kantonsverfassung vom 27. Februar 2005, unter dem Titel "Eine nachhaltige Steuerstrategie" ein Gegenvorschlag von Stimmberechtigten eingereicht.
Im Auftrag des kantonalen Steueramtes hat Prof. Dr. Felix Uhlmann, LL.M., Advokat, Professor an der Universität Zürich, zur Zulässigkeit dieses Gegenvorschlags ein Rechtsgutachten erstellt.
Gutachten von Prof. Dr. Felix Uhlmann |
Beilage:  |
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| Quellensteuertarife 2010: unverändert |
14.10.2009 |
| Die seit dem 1. Januar 2008 für (ausländische) Arbeitnehmende anzuwendenden Quellensteuertarife 2008 gelten unverändert auch für das Steuerjahr 2010. |
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| Bewertung von Liegenschaften und Festsetzung der Eigenmietwerte wird angepasst |
20.08.2009 |
Die Verkehrswerte von Wohneigentumsobjekten sind seit dem Inkrafttreten der Weisung 2003 teilweise stark gestiegen, in Einzelfällen um fast ein Drittel. Zudem ist die Entwicklung in den einzelnen Regionen sehr unterschiedlich. Der Regierungsrat hat die Weisung über die Bewertung von Liegenschaften und die Festsetzung der Eigenmietwerte nun an die aktuellen Marktverhältnisse angepasst.
Medienmitteilung des Regierungsrates vom 20.8.2009
Weisung 2009 |
Beilage:  |
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| Beseitigung von steuerlichen Nachteilen bei neu erworbenen Liegenschaften |
22.05.2009 |
Das Steuergesetz soll an das Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung von Instandstellungskosten bei Liegenschaften angepasst werden. Dies führt zur Abschaffung der Dumont-Praxis und damit zur Beseitigung von steuerlichen Nachteilen bei neu erworbenen Liegenschaften. Die Anpassung ist auf den 1. Januar 2010 geplant.
Medienmitteilung des Regierungsrates vom 22.5.2009 |
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| Kanton Zürich konkurrenzfähig im Steuerwettbewerb / Gutachten Kirchgässner |
28.09.2007 |
Der Regierungsrat hat das Vorgehen beraten, wie in den nächsten Jahren die Konkurrenzfähigkeit des Kantons im Steuerwettbewerb gesichert werden kann. In einer ersten Phase ist unter anderem eine weitere Steuergesetzrevision mit Steuerentlastungen für die natürlichen Personen vorgesehen.
Medienmitteilung des Regierungsrates vom 28.9.2007
Folienpräsentation zur Medienkonferenz vom 28.9.2007 (157 KB)
Gutachten Prof. Kirchgässner „Vorüberlegungen zu einer Steuerstrategie des Kantons Zürich“ (240 KB)
Zusammenfassung Gutachten Prof. Kirchgässner (36 KB) |
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| Stellungnahme von Prof. Keuschnigg |
06.07.2007 |
Das kantonale Steueramt hat, im Auftrag der Finanzdirektion, bei Christian Keuschnigg, Professor an der Universität St. Gallen, eine Stellungnahme zur Schätzung der Steuerausfälle aus der Änderung des Steuergesetzes zur Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung eingeholt. Prof. Keuschnigg hat seine Stellungnahme am 6. Juli 2007 abgegeben.
Der Kantonsrat hat die Änderung des Steuergesetzes am 6. Juli 2007 in zweiter Lesung beschlossen. Dagegen wurde das Kantonsratsreferendum eingereicht.
Stellungnahme von Prof. Keuschnigg vom 6.7.2007 |
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